AGB

AGB

  1. Geltung
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge der D‘ViennaZ (im Folgenden „Tischtennishallenbetreiber“) über die Nutzung der Tischtennishalle.
    2. Der Tischtennishallenbetreiber wird diese AGB im Eingangsbereich der Tischtennishalle aushängen. Für den Fall, dass der Tischtennishallenbetreiber online Vertragsabschlüsse anbietet, sind diese auch auf der Website abrufbar.
    3. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Tischtennishallenbetreiber abgeschlossenen Vertrages zur Betretung und Benutzung der Tischtennishalle berechtigt sind.
  2. Vertragsschluss (=Buchung/Reservierung)
    1. Der Vertrag zwischen dem Tischtennishallenbetreiber und dem Mitglied kommt durch eine Vereinbarung in der Tischtennishalle oder durch Abschluss einer Reservierung über die Website des Tischtennishallenbetreibers („Online-Verträge“) zustande. Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten die Sonderbestimmungen nach Punkt 9. dieser AGB. Einzelvertragliche Regelungen im Vertrag gehen diesen AGB vor.   
  3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
    1. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Vertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen (z.B. Schläger, Bälle, Personal-Coaching).
    2. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.
  4. Nutzung der Tischtennishalle
    1. Zutrittsgewährung
      1. Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung der Tischtennishalle und deren Einrichtungen während der Öffnungszeiten und nach Maßgabe des Vertrages berechtigt. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Tischtennishalle anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.
      2. Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen hintan zu halten. Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt. Sämtliche Bereiche des Tischtennishalles sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
      3. Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung vom Tischtennishallenbetreiber oder dessen Mitarbeiter einzuholen. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht in der Tischtennishalle zurückgelassen werden.
      4. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig. Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.
      HygienevorschriftenSicherheitsvorschriftenUnterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
    2. Sonstiges
      1. Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder hintanzuhalten, können der Tischtennishallenbetreiber und seine Mitarbeiter Verhaltensanweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Mitglieder, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für eine angemessene Dauer des Tischtennishalles verwiesen werden.
      2. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im Tischtennishalle, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf voriger individueller Vereinbarung mit dem Tischtennishallenbetreiber.
      3. Der Tischtennishallenbetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.
      4. Der Tischtennishallenbetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hiezu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen. Allfällige Empfehlungen des Tischtennishallenbetreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches wider; die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.
  5. Öffnungszeiten

Mittwoch – Freitag:                                 12:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag:              10:00 Uhr bis 21:30 Uhr

  • Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die tägliche Öffnungszeit – im Vergleich zu den dem Vertrag zu Grunde liegenden Öffnungszeiten – um nicht mehr als eine Stunde ändert (z.B. 13:00 Uhr bis 21:00 Uhr statt 12:00 Uhr bis 21:30 Uhr) und die wöchentliche Gesamtöffnungszeit dadurch nicht gemindert wird. Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang in der Tischtennishalle zumindest vierzehn Tage vor Wirksamwerden zu verkünden.
  • Änderung der AGB
    • Der Tischtennishallenbetreiber behält sich das Recht vor, Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorzunehmen.
    • Der Tischtennishallenbetreiber wird das Mitglied rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderungen davon informieren. Die Verständigung kann auch per E-Mail erfolgen.
  • Schlussbestimmungen
    • Das Mitglied hat bei Abschluss des Vertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Tischtennishallenbetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, E-Mail, Telefon, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.
    • Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
    • Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.

Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Tischtennishallenbetreibers liegt.

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